GdB-Erhöhung beantragen: Verschlechterungsantrag richtig stellen

Erkrankung verschlechtert oder neue hinzugekommen? So stellen Sie den Verschlechterungsantrag auf GdB-Erhöhung (Neufeststellung) beim Versorgungsamt.

Das Wichtigste in Kürze

Direkt beantwortet: Wann lohnt sich ein Erhöhungsantrag?

Ein Antrag auf Erhöhung (Neufeststellung) des GdB lohnt sich, wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat oder eine neue Erkrankung hinzugekommen ist. Der Antrag ist formlos beim Versorgungsamt möglich – wichtig sind aktuelle ärztliche Nachweise. Welcher GdB bei welcher Erkrankung realistisch ist, zeigt die GdB-Tabelle.

Infografik: GdB Erhöhung oder Widerspruch – von Anfang an zu niedrig: Widerspruch (1 Monat); später verschlechtert: Neufeststellung.

Was in den Antrag gehört

Erhöhungsantrag oder Widerspruch?

Situation Richtiger Weg
GdB war von Anfang an zu niedrigWiderspruch (1 Monat)
Zustand hat sich später verschlechtertNeufeststellung / Erhöhungsantrag

Nach der Neufeststellung

Berücksichtigt das Versorgungsamt die Verschlechterung nicht ausreichend, können Sie gegen den neuen Bescheid erneut binnen eines Monats Widerspruch einlegen. Der Ablauf ist derselbe wie beim ersten Bescheid.

DECKR begleitet den Antrag

Laden Sie Ihre aktuellen Befunde bei DECKR hoch. Die KI formuliert den Erhöhungsantrag und – falls nötig – den folgenden Widerspruch.

Häufige Fragen

Wie stelle ich einen Verschlechterungsantrag für den GdB?

Formlos beim zuständigen Versorgungsamt. Beschreiben Sie konkret, was sich verschlechtert hat oder neu hinzugekommen ist, und legen Sie aktuelle Arztberichte bei. Der Antrag löst eine Neufeststellung aus, bei der Ihr gesamter Gesundheitszustand neu bewertet wird.

Wie lange dauert die Neufeststellung des GdB?

Eine feste Frist gibt es nicht; die Bearbeitung hängt von der Aktenlage und den angeforderten Befundberichten ab. Reichen Sie aktuelle Arztberichte gleich mit dem Antrag ein, kann das die Prüfung beschleunigen, weil das Amt nicht erst selbst Unterlagen anfordern muss.

Erhöhungsantrag oder Widerspruch – was ist der richtige Weg?

War der GdB von Anfang an zu niedrig, ist der Widerspruch mit einem Monat Frist richtig. Hat sich Ihr Zustand erst später verschlechtert oder kam eine neue Erkrankung hinzu, stellen Sie stattdessen einen Antrag auf Neufeststellung (Erhöhung).

Kann der GdB bei einer Neufeststellung auch gesenkt werden?

Ja, weil das Versorgungsamt den gesamten Gesundheitszustand neu prüft, ist theoretisch auch eine Herabsetzung möglich. Fällt die Neufeststellung insgesamt zu niedrig aus, können Sie gegen den neuen Bescheid wieder innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

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