Rechtsschutzversicherung verweigert Deckung: Stichentscheid erzwingen
Rechtsschutzversicherung verweigert die Deckung wegen „fehlender Erfolgsaussichten"? So erzwingen Sie mit dem Stichentscheid die Kostenzusage.
Das Wichtigste in Kürze
- Die häufigste Deckungsabsage lautet: „mangelnde Erfolgsaussichten" oder „Mutwilligkeit".
- Gegen diese Einschätzung können Sie ein Stichentscheid-Verfahren verlangen.
- Beim Stichentscheid entscheidet ein neutraler Rechtsanwalt – die Kosten trägt meist die Versicherung.
- Die Einschätzung des Versicherers ist bindend nur, wenn sie nicht offensichtlich von der Sach- und Rechtslage abweicht.
Direkt beantwortet: Was tun bei einer Deckungsabsage?
Lehnt die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme mit dem Argument „fehlende Erfolgsaussichten" oder „Mutwilligkeit" ab, müssen Sie das nicht hinnehmen. Sie können einen Stichentscheid verlangen: Ein von Ihnen beauftragter Rechtsanwalt gibt eine begründete Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten ab. Diese ist für die Versicherung bindend, sofern sie nicht offensichtlich erheblich von der tatsächlichen Sach- und Rechtslage abweicht. Reagiert eine Behörde dagegen gar nicht, greift die Untätigkeitsklage; für den Aufbau jedes Schreibens hilft die Widerspruch-Vorlage.
Solche Deckungsabsagen treffen oft handfeste Streitfälle, etwa eine abgelehnte Berufsunfähigkeitsrente oder eine strittige Kfz-Schadensregulierung. Umso wichtiger ist es, die Absage nicht einfach zu schlucken.
So gehen Sie vor
- Begründung anfordern: Lassen Sie sich die Ablehnung schriftlich und begründet geben.
- Widerspruch / Stichentscheid: Verlangen Sie ausdrücklich den Stichentscheid nach Ihren Versicherungsbedingungen (ARB).
- Anwalt einschalten: Der Anwalt erstellt die begründete Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten.
- Bindungswirkung nutzen: Fällt der Stichentscheid zu Ihren Gunsten aus, muss die Versicherung Deckung gewähren.
Gut zu wissen: Die Kosten des Stichentscheids trägt in der Regel die Rechtsschutzversicherung – auch dann, wenn der Stichentscheid zu Ihren Ungunsten ausfällt.
DECKR formuliert den Widerspruch
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Häufige Fragen
Was ist ein Stichentscheid bei der Rechtsschutzversicherung?
Ein Stichentscheid ist eine begründete Stellungnahme eines von Ihnen beauftragten Rechtsanwalts zu den Erfolgsaussichten Ihres Falls. Er kommt zum Einsatz, wenn die Versicherung die Deckung wegen angeblich fehlender Erfolgsaussichten verweigert.
Wer trägt die Kosten des Stichentscheids?
In der Regel die Rechtsschutzversicherung, und zwar auch dann, wenn der Stichentscheid zu Ihren Ungunsten ausfällt. Für Sie entsteht damit meist kein finanzielles Risiko, wenn Sie diesen Weg gehen.
Ist der Stichentscheid für die Versicherung bindend?
Ja, mit einer Einschränkung. Die anwaltliche Einschätzung bindet die Versicherung, sofern sie nicht offensichtlich erheblich von der tatsächlichen Sach- und Rechtslage abweicht. Fällt der Stichentscheid zu Ihren Gunsten aus, muss die Versicherung Deckung gewähren.
Was tun bei einer Deckungsabsage der Rechtsschutzversicherung?
Lassen Sie sich die Ablehnung schriftlich und begründet geben und verlangen Sie ausdrücklich den Stichentscheid nach Ihren Versicherungsbedingungen (ARB). Anschließend erstellt ein Anwalt die Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten.
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