Krankengeld gestrichen? Widerspruch gegen das MD-Gutachten

Krankengeld nach einem MDK-/MD-Gutachten gestrichen? So legen Sie Widerspruch gegen die „Gesundschreibung" ein und sichern Ihre weitere Zahlung.

Das Wichtigste in Kürze

Direkt beantwortet: Was tun, wenn das Krankengeld gestrichen wird?

Stellt die Krankenkasse das Krankengeld ein, weil der Medizinische Dienst Sie für arbeitsfähig hält, sollten Sie sofort schriftlich Widerspruch einlegen (Frist: ein Monat) und gleichzeitig eine fortbestehende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihres behandelnden Arztes einreichen. Während des laufenden Widerspruchsverfahrens wird das Krankengeld in der sozialrechtlichen Praxis häufig weitergezahlt. Ähnlich konfliktträchtig sind eine abgelehnte Reha oder Kur – auch dort ist das MD-Gutachten der Knackpunkt, wie beim Pflegegutachten.

Infografik: Krankengeld gestrichen – MD-Gutachten nach Aktenlage vs. behandelnder Arzt, der untersucht hat; lückenlos krankschreiben lassen.

Warum MD-Gutachten oft angreifbar sind

Der Medizinische Dienst (früher MDK) bewertet Ihre Arbeitsunfähigkeit häufig nach reiner Aktenlage – ohne persönliche Untersuchung. Steht dieses Gutachten im Widerspruch zur Einschätzung Ihres behandelnden Arztes, der Sie tatsächlich untersucht, ist das ein starkes Argument. Das Gericht und die Kasse sind nicht an die Gesamtbewertung des MD gebunden.

Ihre wichtigsten Schritte

  1. Akteneinsicht fordern: Verlangen Sie das vollständige Gutachten und alle Unterlagen, die zur Entscheidung führten.
  2. Behandelnden Arzt einbeziehen: Lassen Sie sich die fortbestehende Arbeitsunfähigkeit und deren medizinische Gründe schriftlich bestätigen.
  3. Lückenlosigkeit sichern: Achten Sie darauf, dass die AU-Bescheinigungen nahtlos aneinander anschließen, damit der Krankengeldanspruch nicht entfällt.
  4. Fristgerecht widersprechen: Ein Monat ab Zugang des Bescheids.

Wichtig: Die nahtlose Folge der Krankschreibungen ist entscheidend. Lassen Sie sich spätestens am letzten Tag der laufenden AU erneut krankschreiben – ein einziger Tag Lücke kann den Anspruch gefährden.

So unterstützt DECKR

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Häufige Fragen

Darf die Krankenkasse das Krankengeld einfach streichen?

Nicht ohne Weiteres. Die Kasse braucht ein nachvollziehbares ärztliches Gutachten, um Sie für arbeitsfähig zu erklären. Stützt sie sich nur auf eine Aktenlage-Bewertung des Medizinischen Dienstes, während Ihr behandelnder Arzt weiter Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, ist die Einstellung angreifbar.

Wird das Krankengeld während des Widerspruchs weitergezahlt?

In der sozialrechtlichen Praxis häufig ja, solange das Verfahren läuft. Legen Sie deshalb sofort Widerspruch ein und reichen Sie eine lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihres Arztes nach. Achten Sie darauf, dass keine einzige Lücke zwischen den Krankschreibungen entsteht.

Wie fechte ich ein MDK- oder MD-Gutachten an?

Fordern Sie zuerst Akteneinsicht in das vollständige Gutachten. Setzen Sie ihm dann die Einschätzung Ihres behandelnden Arztes entgegen, der Sie tatsächlich untersucht hat. Ein Gutachten allein nach Aktenlage wiegt schwächer als ein persönlicher Befund. Kasse und Gericht sind an die MD-Bewertung nicht gebunden.

Warum ist die lückenlose Krankschreibung so wichtig?

Weil schon ein einziger Tag ohne Krankschreibung den Krankengeldanspruch gefährden kann. Lassen Sie sich spätestens am letzten Tag der laufenden Arbeitsunfähigkeit erneut krankschreiben, damit die Bescheinigungen nahtlos aneinander anschließen.

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