Die GOÄ-Falle: Wenn die Versicherung Ihre Arztrechnung zusammenstreicht

GOÄ-Steigerungsfaktor 2,3 überschritten? So wehren Sie sich, wenn die private Krankenversicherung Ihre Arztrechnung pauschal kürzt.

Das Wichtigste in Kürze

Direkt beantwortet: Was bedeutet der GOÄ-Steigerungsfaktor 2,3?

Der Faktor 2,3 ist der Regelhöchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte. Bis dahin darf ein Arzt eine Privatleistung ohne gesonderte Begründung abrechnen. Erst ab dem 2,3-fachen bis maximal 3,5-fachen Satz braucht es eine patientenbezogene Begründung. Versicherer kürzen überschrittene Rechnungen oft pauschal zurück auf 2,3, zu Unrecht, wenn die ärztliche Begründung tragfähig ist.

Was ist die GOÄ und wie funktioniert der Steigerungsfaktor?

Jeder privatmedizinische Handgriff in Deutschland ist in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) tarifiert. Wenn Ihnen Blut abgenommen wird, ist das Ziffer 250. Die Grundgebühr wird dann mit einem "Steigerungsfaktor" multipliziert, der den tatsächlichen Zeit- und Schwierigkeitsaufwand des Arztes abbilden soll.

Infografik GOÄ-Steigerungsfaktor: bis 1,7-fach einfacher Aufwand, 2,3-fach Regelhöchstsatz, 3,5-fach Höchstsatz mit Begründungspflicht.
GOÄ-Faktor Bedeutung Begründungspflicht des Arztes
1,0-fach bis 1,7-fach Einfacher bis normaler Aufwand Nein
2,3-fach Regelhöchstsatz (Durchschnittsfall) Nein (Regelfall bei Privatabrechnung)
3,5-fach Spezieller Höchstsatz Ja! Zwingend patientenbezogene Besonderheit (z.B. Zeitaufwand, Schweregrad).

Warum Versicherungen routinemäßig streichen

Kostendruck führt dazu, dass Versicherungen bei Rechnungen über dem 2,3-fachen Satz oft automatisiert (via Software) Kürzungen vornehmen. Die Textbausteine lauten dann meist: "Die Begründung reicht nicht aus, um eine Steigerung über den Regelhöchstsatz zu rechtfertigen." Die GOÄ-Überschreitung ist dabei nur einer von mehreren typischen Ablehnungsgründen der privaten Krankenversicherer.

Die Rechtslage (BGH-Rechtsprechung)

Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen Urteilen klargestellt: Eine Steigerung ist zulässig, wenn die Behandlung im konkreten individuellen Einzelfall überdurchschnittlich schwierig war (z.B. stark übergewichtiger Patient sorgt für erschwerten Zugang bei der OP). Unzulässig ist es, wenn der Arzt eine generell als "schwierig" geltende Operationsmethode als Begründung anführt (da dies bereits in der Basis-GOÄ-Ziffer eingepreist ist).

Wie Sie sich gegen Kürzungen wehren

Wenn Ihre Rechnung auf 2,3 gekürzt wurde, der Arzt aber 3,5 berechnet hat, bleiben Sie auf der Differenz (dem "Eigenanteil") sitzen. Sie haben nun zwei Möglichkeiten:

  1. Sie zahlen die Differenz zähneknirschend aus der eigenen Tasche.
  2. Sie legen einen formellen Widerspruch bei der Versicherung ein.

Nutzen Sie Legal Tech Tools wie DECKR, um die kryptischen medizinischen Begründungen Ihres Arztes automatisiert gegen die aktuellen BGH-Vorgaben zu spiegeln. Ist die Begründung rechtens, generiert die KI Ihnen ein Widerstandsschreiben, das die Versicherung zur Nachzahlung zwingt.

Häufige Fragen

Was bedeutet der Steigerungsfaktor 2,3 in der GOÄ?

Der Faktor 2,3 ist der Regelhöchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte. Bis zu diesem Wert darf ein Arzt eine Privatleistung ohne gesonderte Begründung abrechnen. Er bildet den durchschnittlichen Zeit- und Schwierigkeitsaufwand eines Standardfalls ab.

Darf die Versicherung meine Arztrechnung auf 2,3 kürzen?

Nur wenn die ärztliche Begründung für die höhere Steigerung nicht ausreicht. Ist sie patientenbezogen und nachvollziehbar, etwa wegen erschwerter Behandlung im Einzelfall, muss die Versicherung nach ständiger BGH-Rechtsprechung den höheren Satz erstatten. Pauschale Kürzungen sind unzulässig.

Bis zu welchem Faktor darf ein Arzt abrechnen?

Bei persönlichen Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz. Ab dem 2,3-fachen bis 3,5-fachen braucht es eine zwingend patientenbezogene Begründung, etwa besonderer Zeitaufwand oder Schweregrad. Ein generell als schwierig geltendes Verfahren genügt als Begründung nicht, da es bereits in der Grundziffer eingepreist ist.

Was tun, wenn die PKV die GOÄ-Steigerung nicht zahlt?

Legen Sie Widerspruch ein und lassen Sie sich die Steigerung von Ihrer Arztpraxis konkret begründen. Ist die Begründung fachlich tragfähig, spiegeln Sie sie gegen die BGH-Vorgaben. Prüfen Sie außerdem Ihren Tarif, denn manche Basistarife decken vertraglich nur den 2,3-fachen Satz.

Lassen Sie Ihren eigenen Ablehnungsbescheid kostenlos von DECKR prüfen und erhalten Sie ein passendes Widerspruchsschreiben.