Erwerbsminderungsrente abgelehnt: So legen Sie erfolgreich Widerspruch ein

Erwerbsminderungsrente abgelehnt? So legen Sie fristgerecht Widerspruch bei der Deutschen Rentenversicherung ein – mit realistischen Erfolgsaussichten.

Das Wichtigste in Kürze

Direkt beantwortet: Was tun, wenn die Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird?

Wird Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt, haben Sie einen Monat ab Zugang des Bescheids Zeit, schriftlich und begründet Widerspruch bei der Deutschen Rentenversicherung einzulegen. Das lohnt sich: Mehr als 40 % der Anträge werden zunächst abgelehnt, rund 20 % der Widersprüche sind erfolgreich – vor dem Sozialgericht sogar über 30 %. Wie der Widerspruch gegen den Rentenbescheid aufgebaut sein muss und wie hoch die Erfolgsaussichten sind, lesen Sie hier.

Infografik: Erwerbsminderung nach Stunden pro Tag – unter 3 Std volle Rente, 3 bis unter 6 Std teilweise, ab 6 Std kein Anspruch; über 40 % abgelehnt.

Die häufigsten Ablehnungsgründe

Volle oder teilweise Erwerbsminderung?

Tägliches Leistungsvermögen Anspruch
unter 3 StundenVolle Erwerbsminderungsrente
3 bis unter 6 StundenTeilweise Erwerbsminderungsrente
6 Stunden und mehrKein Anspruch

So begründen Sie den Widerspruch

Der wirksamste Hebel sind neue, aktuelle ärztliche Befunde, die das eingeschränkte Leistungsvermögen belegen. Sprechen Sie mit Ihren behandelnden Ärzten gezielt darüber, dass es im Widerspruch um die zeitliche Belastbarkeit pro Tag geht, nicht allein um die Diagnose. Wie Sie daraus eine tragfähige Argumentation aufbauen, zeigt der Leitfaden zur Begründung des Widerspruchs. Reichen Sie das Schreiben fristwahrend ein und ergänzen Sie die Befunde nach.

Was nach dem Widerspruch passiert

Bleibt die DRV bei ihrer Entscheidung, prüft eine Widerspruchsstelle Ihren Fall erneut. Erst danach folgt der Widerspruchsbescheid. Gegen diesen können Sie innerhalb eines Monats kostenfrei Klage beim Sozialgericht erheben. Das kostet Sie nichts.

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Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, gegen die Ablehnung der Erwerbsminderungsrente Widerspruch einzulegen?

Sie haben einen Monat ab Zugang des Bescheids. Der Widerspruch muss schriftlich bei der Deutschen Rentenversicherung eingehen. Die Begründung dürfen Sie zunächst ankündigen und später nachreichen, solange der Widerspruch selbst fristgerecht vorliegt. Verpassen Sie die Frist, wird der Bescheid bestandskräftig.

Wie oft wird die Erwerbsminderungsrente abgelehnt?

Mehr als 40 Prozent der Erstanträge werden abgelehnt. Häufigster Grund ist die Einschätzung der Rentenversicherung, Sie könnten noch mehr als sechs Stunden täglich arbeiten. Gerade wegen dieser hohen Ablehnungsquote lohnt sich der Widerspruch in vielen Fällen.

Kann die Erwerbsminderungsrente wegen einer psychischen Erkrankung abgelehnt werden?

Ja, das kommt häufig vor. Entscheidend ist nicht die Diagnose selbst, sondern wie viele Stunden Sie damit täglich noch arbeiten können. Aktuelle fachärztliche Befunde, die das eingeschränkte Leistungsvermögen zeitlich belegen, sind deshalb der wichtigste Hebel im Widerspruch.

Was kostet der Widerspruch bei der Rentenversicherung?

Das Widerspruchsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung ist kostenfrei. Auch eine spätere Klage beim Sozialgericht kostet keine Gerichtsgebühren. Kosten entstehen nur, wenn Sie freiwillig einen Anwalt beauftragen; ein Sozialverband unterstützt Mitglieder oft günstiger.

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