Anzeigepflichtverletzung bei der BU: Rücktritt der Versicherung abwehren
Anzeigepflichtverletzung bei der BU: Wann der Rücktritt der Versicherung wegen verschwiegener Vorerkrankungen zulässig ist und wie Sie ihn abwehren.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Anzeigepflichtverletzung liegt nur vor, wenn klar gestellte Gesundheitsfragen falsch beantwortet wurden.
- Der Versicherer muss die verschwiegene Erkrankung und deren Erheblichkeit beweisen.
- Wurde der Antrag vom Vermittler ausgefüllt, können dessen Fehler dem Versicherer zugerechnet werden.
- Nach fünf bzw. zehn Jahren sind die Rechte des Versicherers stark eingeschränkt (§§ 19 ff. VVG).
Direkt beantwortet: Wann darf die Versicherung wegen Anzeigepflicht zurücktreten?
Die BU-Versicherung darf nur dann vom Vertrag zurücktreten oder die Leistung verweigern, wenn Sie eine klar und in Textform gestellte Gesundheitsfrage objektiv falsch beantwortet haben und diese Vorerkrankung erheblich war (§§ 19 ff. VVG). Den Nachweis dafür muss der Versicherer führen – nicht Sie. Das gilt auch, wenn die BU-Rente abgelehnt wurde oder die Versicherung im Leistungsfall blockiert.
Die Voraussetzungen für einen wirksamen Rücktritt
| Prüfpunkt | Ihr Ansatz |
|---|---|
| War die Frage klar und konkret gestellt? | Unklare/zu weite Fragen gehen zulasten des Versicherers |
| War die Vorerkrankung erheblich? | Bagatellen begründen keinen Rücktritt |
| Wurde der Antrag vom Vermittler ausgefüllt? | Vermittlerfehler werden dem Versicherer zugerechnet |
| Wie lange läuft der Vertrag schon? | Nach 5/10 Jahren stark eingeschränkte Rechte |
Der häufig übersehene Vermittlerfehler
Oft wird das Antragsformular im Beisein eines Versicherungsvermittlers ausgefüllt. Überträgt dieser Ihre mündlichen Angaben unvollständig oder falsch, spricht man von der „Auge-und-Ohr"-Konstellation. Der Vermittler gilt als Auge und Ohr des Versicherers, sein Fehler wird also dem Versicherer zugerechnet. Für Ihre Widerspruchsbegründung ist das ein starkes Argument, das viele Betroffene übersehen.
So wehren Sie den Rücktritt ab
- Antragsunterlagen und gestellte Gesundheitsfragen anfordern.
- Prüfen, ob die Fragen klar formuliert waren.
- Erheblichkeit und Kausalität der Vorerkrankung hinterfragen.
- Vermittlerprotokoll und Zeugen heranziehen.
DECKR zerlegt den Rücktritt
Laden Sie das Rücktritts- oder Ablehnungsschreiben bei DECKR hoch. Die KI prüft die Voraussetzungen der §§ 19 ff. VVG und formuliert Ihre Verteidigung.
Häufige Fragen
Wann darf die BU-Versicherung wegen einer Anzeigepflichtverletzung zurücktreten?
Nur wenn Sie eine klar und in Textform gestellte Gesundheitsfrage objektiv falsch beantwortet haben und die verschwiegene Vorerkrankung erheblich war (§§ 19 ff. VVG). Bagatellen reichen nicht. Unklare oder zu weit gefasste Fragen gehen zulasten des Versicherers.
Wer muss die Anzeigepflichtverletzung beweisen?
Der Versicherer. Er muss nachweisen, dass Sie eine konkret gestellte Frage falsch beantwortet haben und dass die verschwiegene Erkrankung erheblich war. Sie müssen Ihre Unschuld nicht belegen, sondern können den Vorwurf aktiv angreifen.
Was gilt, wenn der Vermittler den Antrag ausgefüllt hat?
Dann greift oft die „Auge-und-Ohr"-Regel: Hat der Vermittler Ihre mündlichen Angaben unvollständig oder falsch übertragen, wird sein Fehler dem Versicherer zugerechnet. Der Rücktritt ist in dieser Konstellation häufig unwirksam.
Wie lange kann die Versicherung wegen Anzeigepflichtverletzung zurücktreten?
Die Rechte des Versicherers sind zeitlich begrenzt. Nach fünf Jahren seit Vertragsschluss sind sie stark eingeschränkt, bei Vorsatz oder Arglist gilt eine Frist von zehn Jahren (§§ 19 ff. VVG).
Lassen Sie Ihren eigenen Ablehnungsbescheid kostenlos von DECKR prüfen und erhalten Sie ein passendes Widerspruchsschreiben.